Neuigkeiten

(Kommentare: 0)

Nach über 25 Jahren, davon 21 Jahre als Inhaberin, übergibt Sabine Höfgen zum 01.07.2023 die traditionsreiche Löwen-Apotheke Pulsnitz an Patrick Hofmann. Als Inhaber von nun vier Apotheken wird er die Löwen-Apotheke Pulsnitz mit dem bekannten Team und gewohnter Kompetenz weiterführen und somit seinen Filialverbund entsprechend vergrößern, um noch leistungsfähiger und schneller Patienten versorgen zu können.

(Kommentare: 0)

Kennen Sie unsere Bonus-Stempelkarte? Jeder Besucher der Eichen-Apotheke Großdubrau kann diese nutzen. Sie erhalten 10,00€ Rabatt auf den nächsten Einkauf, wenn alle Felder gestempelt sind! Einen Stempel gibt es je volle 5,00€ Umsatz (Bedingungen: Bitte weiterlesen). Lassen Sie sich ein Bonus-Stempelkarte aushändigen.

(Kommentare: 0)

Seit September 2018 sind wir mit der Eichen-Apotheke Großdubrau ein Venenfachcenter und bieten Ihnen kompetente Beratung zu allen Angelegenheiten rund um Kompressions- und Stützstrümpfe. Sie haben eine Verordnung über Kompressionstrümpfe? Kein Problem, wir messen Ihre Beine und geben Kompressionsstrümpfe nach Maß ab.

(Kommentare: 0)

Sie können ab dem 11.01.2021 in unseren Apotheken einen PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durchführen. Sie brauchen dafür keinen Termin und können innerhalb der Öffnungszeiten diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Hintergrundinformationen: Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in Apotheken! Nach § 24 Infektionsschutzgesetz darf die Feststellung einer Infektion mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger grundsätzlich nur durch einen Arzt erfolgen. Durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wurde § 24 Abs. 2 IfSG dahingehend geändert, dass der Arztvorbehalt nicht mehr für patientennahe Schnelltests auf SARS-CoV-2 gilt. Nach geltender Rechtsauffassung ist die Durchführung der Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 keine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Die Durchführung der Tests in Apotheken ist somit möglich. Eine Pflicht für Apotheken, die Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 anzubieten, besteht nicht. Jeder Apothekenleiter kann eigenverantwortlich entscheiden, ob er im Rahmen seines Apothekenbe-triebs die hierfür erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen bereitstellen kann. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier!

(Kommentare: 0)

Sie können ab dem 14.06.2021 in der Eichen-Apotheke Großdubrau ihr digitales Impfzertifikat ausstellen lassen. Mitzubringen ist der Personalausweis und Impfausweis und/oder eine separate Impfbescheinigung. Kommen Sie dazu einfach während der Öffnungszeiten in unserer Apotheke vorbei.

Hintergrundinformationen: Lesen Sie hier: FAQ Digitaler Impfnachweis (Bundesgesundheitsministerium)

Es grüßt Sie ganz herzlich das Team der Eichen-Apotheke und Patrick Hofmann.

Leider sind externe Video Einbindungen ohne entsprechende Cookies Zustimmung nicht verfügbar. Cookie Einstellungen bearbeiten