Durchführung von Antigentests

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Durchführung Antigentests (Quelle www.pixabay.com)

Sie können ab dem 11.01.2021 in unseren Apotheken (Eichen-Apotheke Großdubrau und Ahorn-Apotheke Bautzen) einen PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durchführen.
Wir testen nur symptomfreie Patienten mit einem vorher vereinbarten Termin.

Fragen zur Durchführung und zur Terminvereinbarung beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter.
Bitte vereinbaren Sie zwingend einen Termin und rufen Sie uns gern unter 035934/6270 zu unseren Öffnungszeiten an.

Hintergrundinformationen: Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in Apotheken! Nach § 24 Infektionsschutzgesetz darf die Feststellung einer Infektion mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger grundsätzlich nur durch einen Arzt erfolgen. Durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wurde § 24 Abs. 2 IfSG dahingehend geändert, dass der Arztvorbehalt nicht mehr für patientennahe Schnelltests auf SARS-CoV-2 gilt. Nach geltender Rechtsauffassung ist die Durchführung der Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 keine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Die Durchführung der Tests in Apotheken ist somit möglich. Eine Pflicht für Apotheken, die Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 anzubieten, besteht nicht. Jeder Apothekenleiter kann eigenverantwortlich entscheiden, ob er im Rahmen seines Apothekenbe-triebs die hierfür erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen bereitstellen kann. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier!

Es grüßt Sie ganz herzlich das Team der Eichen-Apotheke und Patrick Hofmann.

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